Hebammenleistungen

Jede Frau hat in der Schwangerschaft, bei der Geburt und in der Zeit danach einen Anspruch auf Hebammenhilfe, die von der Krankenkasse gezahlt wir.

www.hebammengesetz.de

 

Dieses Recht haben auch Frauen bei Fehlgeburt oder Adoption!!

Foto: Ann Alzog